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Beschleunigte Grundqualifikation

Beschleunigte Grundqualifikation 2017-11-27T19:04:31+00:00

Die beschleunigte Grundqualifikation ist die Voraussetzung zur Teilnahme am gewerblichen Güter- und Personenverkehr.

Wenn die Fahrerlaubnis nach dem 09.09.2008 im Personenverkehr (D1 oder D) oder nach dem 09.09.2009 im Güterverkehr (C1 oder C)

erworben wurde, muss eine beschleunigte Grundqualifikation (140 Std. a. 60min.) mit  Prüfung durch die IHK absoviert werden.

Inhaber der alten Klasse 3 (Erwerb der Fahrerlaubnis vor dem 01.01.1999) benötigen keine Grundqualifikation zur gewerblichen Güterbeförderung.

Beim Umstieg von Güter- auf Personenverkehr muss eine verkürzte beschleunigte Grundqualifikation (35 Std. a. 60min.) mit  Prüfung durch die IHK absoviert werden.